Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien

Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien

Marcus Schneider-Bodien ist nach Abschluss seiner Studiengänge im Jahr 1993 in unsere Sozietät eingetreten und leitet das Dezernat Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Speziell bei der Vertretung von Vorständen, Gesellschaftern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten hat sich Marcus Schneider-Bodien auch überregional einen Ruf als kompetenter Ansprechpartner für die Lösung komplexer Fallgestaltungen erworben. Marcus Schneider-Bodien betreut bundesweit Sozialplan- und Einigungsstellenverfahren. Fragen der betrieblichen Altersversorgung und des Kündigungsschutzrechtes sind weitere Kernbereiche seiner fachanwaltlichen Kompetenz. Er ist weiterhin tätig in den Sektoren Medizinrecht (insbesondere Arzthaftungsrecht), Arbeitsrecht der Chefärzte, öffentliches Dienstrecht (einschließlich der Sondermaterie des Beamtenrechtes) und allgemeines Zivilrecht. Marcus Schneider-Bodien ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Status

Partner

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an der Albertus Magnus Universität zu Köln; anschließend postuniversitäres Studium an der vom Bund und den Ländern gemeinsam getragenen Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seit 1996 ist Herr Schneider-Bodien Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Persönliche Rechtsgebiete

Beratung, Vertretung und Prozessführung für alle Bereiche und Fragen des Arbeits- und Wirtschaftsrechtes. Dies umschließt insbesondere auch Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Arzthaftungsrecht, Beamtenrecht sowie allgemeines Zivilrecht (Erbrecht, Familienrecht, Kapitalanlagerecht, Medizinrecht, Miet- und Pachtrecht sowie WEG-Recht).

Veröffentlichungen

  • „Altersgruppenbildung in Sozialplänen – Altersgruppe Ü-40“: Urteilsbesprechung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.04.2011 – 1 AZR 764/09 (Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2012, 33);
  • „Arbeitnehmerweiterbildung“ (Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2010, 10);
  • „Grundsätze der Beförderungsauswahl im Öffentlichen Dienst“ (Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2009, 21);
  • „Falscher Beklagter: Rubrumsberichtigung oder Klageabweisung“ (Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2007, 203)

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein e. V. (www.anwaltverein.de), Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins; Deutscher Juristentag (www.djt.de)

Kontakt

Telefon: +49 (0)211 - 32 01 53
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Kessel + Partner Rechtsanwälte
Kasernenstraße 27 in 40213 Düsseldorf
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