Auf dem Gebiet des „Bau- und Architektenrechts“ beraten wir fachkundig und umfassend zu allen Rechtsfragen der Vorbereitung und Durchführung von Bauprojekten sowie der Abwicklung von Immobilientransaktionen. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Abwicklungvon Bauprojekten, zeichnen sich insbesondere bei umfangreichen und komplexen Bauvorhaben, durch eine Vielzahl von Projektbeteiligten und einen hohen Grad der Verflechtung ihrer Rechtsbeziehungen aus. Diese Fragen behandeln wir mit fundierten Rechtskenntnissen sowie ausgeprägtem Verständnis für die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Unser Ziel ist es, sachgerechte, zügige und zunächst einvernehmliche Lösungen zu finden. Erforderlichenfalls führen wir beispielsweise zur Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen, zur Klärung von Verantwortlichkeiten oder zur Absicherung von Ansprüchen die anstehenden Rechtsstreitigkeiten mit der erforderlichen Durchsetzungskraft.
Dazu bieten wir Ihnen folgende anwaltliche Leistungen an:
- Rechtliche Beratung zur Vermeidung von Streitfällen
- Rechtliche Beratung zur Vorbereitung von Streitverfahren
- Vertretung in Streitverfahren gegenüber Streitgegnern, Behörden und bei Gericht
- Prozessführung in erster und zweiter Instanz (Amts- bzw. Landgerichte und Oberlandesgerichte)
Besondere Kompetenzen und Erfahrungen haben sich die im Rechtsgebiet Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht tätigen Anwälte unserer Sozietät in folgenden Leistungsbereichen erworben:
- Gestaltung und Überprüfung von Bau-, Konsortial- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen (sogenannte Arge-Verträge)
- Begleitung und Steuerung der Vertragsdurchführung und -erfüllung mit
- Prüfung von Verträgen und Feststellung von Vertragsabweichungen;
- Klärung von Verantwortlichkeiten bei Vertragsabweichungen oder vertraglich nicht hinreichend festgelegten Leistungen;
- Beratung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Planungs- und Bauüberwachungsmängeln;
- Verzugsgeltendmachung bei verspäteten Vorleistungen anderer Unternehmen;
- Mängelfeststellung;
- Preisanpassungen bei Mengen- bzw. Qualitätsänderungen;
- Nachtragsmanagement;
- Unterstützung bei Abnahme von Bauleistungen etc.
- Beteiligung an Schiedsgerichtsverfahren sowie an außergerichtlichen Beweissicherungsverfahren
- Begleitung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der öffentlichen Hand sowie von juristischen Personen öffentlichen Rechts und - in Sonderfällen - privaten Rechts
- Juristisches Projektmanagement bei größeren und/oder komplexen Bauvorhaben mit Projektstrukturierung; Vertragsgestaltung; Vertragsverhandlungen; baubegleitender Beratung und Vertretung
- Rechtsfragen rund um Tragwerksausführungen, technische Gebäudeausstattungen und zur Fassadengestaltung
- Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner für anwaltliche Leistungen unserer Sozietät im Bereich des Bau-, Architekten- und Ingenieurrechtes ist Rechtsanwalt Thilo Maaß, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sie erreichen ihn telefonisch unter +49 (0)211 - 32 01 53 oder per E-Mail an