Urteilsbesprechung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.04.2011 – 1 AZR 764/09, veröffentlicht in Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2012, S. 33.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im o. g. Urteil eine vereinfachte Altersgruppenbildung mit 3 Gruppen (unter 30 Jahre, von 30 bis 39 Jahre, über 40 Jahre) in einem Sozialplan als gerechtfertigt angesehen und eine weitere Differenzierung als nicht notwendig erachtet. Nach unserer Auffassung erweitert das BAG damit die Möglichkeiten der Betriebsparteien bei der Verhandlung und Festlegung von Altersgruppen in Sozialplänen.