Rechtspraxis

Erstklassige fachanwaltliche Kompetenz ist ein wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Dazu halten sich unsere Anwälte und Partner laufend auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft. Darüber hinaus verstehen wir es als wichtigen Bestandteil unserer anwaltlichen Beratungsleistung, die aktuelle Rechtsprechung genauso wie sich anbahnende Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung öffentlich zu kommentieren.

Finden Sie dazu im Folgenden Veröffentlichungen aus unserem Referat „Arbeits- und Wirtschaftsrecht“. Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen oder ergänzenden Erläuterungen ist Rechtanwalt Marcus Schneider-Bodien, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0211 / 32 01 53 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Altersgruppenbildung in Sozialplänen | Altersgruppe Ü-40

Urteilsbesprechung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.04.2011 – 1 AZR 764/09, veröffentlicht in Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2012, S. 33.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im o. g. Urteil eine vereinfachte Altersgruppenbildung mit 3 Gruppen (unter 30 Jahre, von 30 bis 39 Jahre, über 40 Jahre) in einem Sozialplan als gerechtfertigt angesehen und eine weitere Differenzierung als nicht notwendig erachtet. Nach unserer Auffassung erweitert das BAG damit die Möglichkeiten der Betriebsparteien bei der Verhandlung und Festlegung von Altersgruppen in Sozialplänen.

Anlegerschutz: Anfechtung des Beitritts zu einer Publikumsgesellschaft "Multi Advisor Fund I GbR"

Rechtstipp vom vom 08.02.2011, veröffentlicht im Anwalt-Suchservice, Kategorie Wirtschaftsrecht.

Derzeit bemüht sich die Multi Advisor Fund I GbR im Rahmen bundesweit geführter Prozesse – unter anderem auch im Rahmen von Urkundsverfahren – Beiträge aus zweifelhaften Verträgen zu realisieren. Wesentliche Teile der Einlagen werden eingesetzt, um Prozesse gegen säumige Kunden zu führen. Auch wenn Anleger schon im Rahmen eines Urkundsverfahrens verurteilt wurden, entsprechende Beiträge zu zahlen, muss dies nicht ohne Verteidigung hingenommen werden.

Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs

Urteilsbesprechung zum Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2009 – 10 Ca 4462/09, veröffentlicht in Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2010, S. 11.

Ein Sprachkurs für Russisch ist als Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des § 1 Abs. 3 AWbG anzuerkennen, wenn ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt und eine Kontinuität in der Verwendung der vermittelten Sprache in der beruflichen Tätigkeit gegeben ist. Dagegen genügt es nicht, wenn die Kenntnis der vermittelten Sprache als sogenannte Schlüsselqualifikation angesehen wird.

Grundsätze der Beförderungsauswahl im Öffentlichen Dienst

Aufsatz zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2008 im Eilverfahren – 13 L 528/08, veröffentlicht in Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2009, S. 21.

Auswahlgespräch allein genügt nicht – fehlerhafte Ermessensausübung bei der Beförderung von Beamten: Bei der Beförderung von Beamten werden immer wieder Auswahlverfahren durchgeführt, die den geltenden gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die Verwaltungsgerichte greifen deshalb z. B. im Rahmen einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu Gunsten übergangener Bewerber in derartige Beförderungsvorgänge ein.

Strenge Voraussetzungen für die außerordentliche Verdachtskündigung eines Arbeitsvertrages

Rechtstipp vom 19.12.2007, veröffentlicht im Anwalt-Suchservice, Kategorie Arbeitsrecht.

Arbeitgeber unternehmen immer wieder den Versuch, Arbeitsverträge durch Ausspruch einer sogenannten außerordentlichen Verdachtskündigung zu beenden. Sie scheitern dabei aber häufig bereits an den hohen formellen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung insoweit aufgestellt hat. Dieser Aufsatz grenzt die Verdachtskündigung von einer Tatkündigung ab und arbeitet acht Voraussetzungen heraus.

Falscher Beklagter: Rubrumsberichtigung oder Klageabweisung?

Kommentierung mit Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.07.2006 – 14 Sa 334/06, veröffentlicht in Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2007, S. 203.

In einem Kündigungsschutzprozess war es bisher unter Umständen problematisch, die richtigen Beklagten aufzunehmen, wenn verschiedene rechtlich selbständige Arbeitgeber als gemeinsamer Arbeitgeber (z. B. in Form einer GbR) eines Arbeitnehmers auftraten. Nach dem o. g. Urteil kann es unter Umständen ausreichen, im Beklagtenrubrum einer Kündigungsschutzklage nur einen Beklagten aufzunehmen.

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